Reiseversicherung
Campingurlaub – aber nur mit dem richtigen Reiseschutz!
Sie werden vor der Reise krank, ein Angehöriger hat einen Unfall, Sie sind von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen! Aufgrund einer Autopanne während oder kurz vor der Anreise kommen Sie verspätet an? Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon!
Die ERGO Reiseversicherung, unser Partner in Sachen Reiseschutz, übernimmt mit der Camping-Reiserücktritts-Versicherung Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund.
Die Camping-Versicherung nicht vergessen – ohne kann es teuer werden.
Die Camping-Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens geschützt.
Die Kombination mit dem Camping-Reiseschutz bietet optimalen Schutz: Neben den Leistungen der Reiserücktritts-Versicherung beinhaltet sie zusätzlich die Krankenversicherung, eine Gepäck- und Inhalts-Versicherung sowie die Absicherung von Sportgeräten.
Zuverlässiger Reiseschutz mit der ERGO Reiseversicherung, unserem Partner in Sachen Camping-Versicherung
Was passiert, wenn die Kleine vor dem Urlaub mit einem Virus aus dem Kindergarten kommt? Oder der Jobverlust von Papa den Urlaubstraum platzen lässt? Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon! Gegen eine geringe Prämie übernimmt die ERGO Reiseversicherung, unser Partner in Sachen Camping-Versicherung, Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund.
Sicher in den Urlaub
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit –
auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte
unseres Partners ERGO Reiseversicherung, dem Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:
Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
- Schutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch:
Krank vor der Reise? Ein Unfall? Job verloren? Wir übernehmen die Stornokosten z. B. für das gemietete Wohnmobil. Der Camping-Urlaub muss wegen Krankheit vorzeitig beendet werden? Wir erstatten nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. - Schutz bei Überbuchung:
Wegen Überbuchung kann trotz gültiger Buchung kein Stellplatz angeboten werden? Wir zahlen bis zu 3 Nächte in einer Ersatzunterkunft (maximal € 100,– je Nacht). - Schutz bei Fahrerausfall:
Wir übernehmen die Kosten für die Hinreise eines Ersatzfahrers, wenn der Fahrer des Camping-Gespanns wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst zurück an den Heimatort fahren kann. - Für Hundebesitzer:
Unerwartete schwere Erkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes vor Reiseantritt ist versichert.
Reiseschutzversicherung jetzt buchen
Allgemeine Hinweise
Camping-Reisen
Reisen mit dem eigenen oder dem gemieteten Reisemobil, Caravan, Zelt o. ä., bei denen die überwiegende Reisedauer auf einem Campingplatz oder ausgewiesenen Reisemobilstellplatzverbracht wird.
Camping-Reiserücktritts-Versicherung
Abschlussfrist: Sofort bei Buchung, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Selbstbeteiligung:
Stornokosten-Versicherung (Teil A, Ziffer 15): 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je versicherter Reise.
Reiseabbruch-Versicherung (Teil B, Ziffer 16): 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je versicherter Reise.
Versicherungssummen:
Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis, max. € 10.000,– möglich.
Urlaub ohne Ende statt bitterem Urlaubsende.
Schützen Sie sich vor finanziellen Risiken und schließen Sie mit Hilfe des Selbstbeteiligungs-Schutzes der ERGO
Reiseversicherung den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt aus.
Urlaub ohne Ende oder plötzlich Urlaubsende?
Damit es bei Diebstahl, Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Vandalismus oder versuchten Diebstahl Ihres gemieteten Gefährts kein böses Erwachen gibt, empfehlen wir Ihnen, mit Hilfe des Selbstbeteiligungs-
Schutzes der ERGO Reiseversicherung den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt abzusichern.
Den Selbstbehalts-Ausschluss nicht vergessen – ohne kann es teuer werden.
Der Selbstbeteiligungs-Schutz der ERGO Reiseversicherung übernimmt die vertraglich geschuldete Selbstbeteiligung im Fall von Diebstahl, Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Beschädigung durch Vandalismus oder auch bei Beschädigung durch versuchten Diebstahl. Darüber hinaus erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die Wiederherstellung, wenn bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten oder Heckscheibe bzw. Außenspiegel oder Dach beschädigt wird und das durch die KFZ-Kasko Versicherung nicht gedeckt ist.
Urlaub mit dem gemieteten Wohnmobil – aber nur mit dem richtigen Reiseschutz!
Ein Unfall mit Schäden am Mietfahrzeug ist immer ärgerlich. Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen
nicht ersetzen, den finanziellen Schaden sehr wohl. Schließen Sie den Selbstbeteiligungs-Schutz der ERGO Reiseversicherung ab. Die ERGO Reiseversicherung ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldete Selbstbeteiligung im
Fall von Diebstahl, Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Beschädigung durch Vandalismus oder auch bei Beschädigung durch versuchten Diebstahl. Darüber hinaus erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die Wiederherstellung, wenn bei dem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe bzw. Außenspiegel oder Dach beschädigt wird und das durch die KFZ-Kasko Versicherung nicht gedeckt ist.
Sicher in den Urlaub
Damit Sie bei einem Unfall nicht auf dem Selbstbehalt sitzen bleiben, empfehlen wir Ihnen den Selbstbehalts-
Ausschluss unseres Partners ERGO Reiseversicherung, dem Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland.
Zuhause auf Rädern oder gerädert zu Hause?
Damit sich bei Diebstahl oder Unfall der Ärger in Grenzen hält und auch die Kosten für die Wiederherstellung des
Fahrzeugs (wenn bei dem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder
Heckscheibe bzw. Außenspiegel oder Dach beschädigt werden) gedeckt sind, empfehlen wir Ihnen den Selbstbeteiligungs-Schutz der ERGO Reiseversicherung, Reisebeschützer seit 1907, abzuschließen.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:
- Selbstbehalts-Versicherung PLUS für Mietwohnmobile:
Wir reduzieren den Selbstbehalt aus der Mietfahrzeug-Kasko-Versicherung z. B. bei Diebstahl, Unfall oder Vandalismus. Bei Unfall sind Unterboden, Reifen, Scheiben oder Dach beschädigt und die KFZ-Kasko kommt nicht dafür auf? Wir übernehmen Wiederherstellungskosten. - Gepäck- und Inhalts-Versicherung (inkl. Sportgeräte):
Wir sichern Gegenstände des persönlichen Bedarfs und bewegliches Inventar in Wohnmobil / Wohnwagen gegen Diebstahl und Elementarschäden ab. Auch Sportgeräte sind bei Diebstahl und Beschädigung z. B. durch Unfall des Transportmittels versichert. - Innenraum-Haftplicht-Versicherung für Mietwohnmobile:
Wir schützen bei Sachschäden am Innenraum bzw. am fest verbauten Inventar.
Reiseschutzversicherung jetzt buchen
Allgemeine Hinweise
Wohnmobil-Reiseschutz
Für Camping-Reisen mit einem Mietwohnmobil bis 93 Tage.
Versicherbare Fahrzeuge: Wohnmobile, Camper u. ä. Nicht versicherbar sind PKW und Motorräder.
Abschlussfrist: Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
Selbstbeteiligung:
Selbstbehalts-Versicherung PLUS für Mietwohnmobile (Teil F, Ziffer 5): € 250,– je Versicherungsfall
Gepäck- und Inhalts-Versicherung (Teil D, Ziffer 9): € 150,– je Versicherungsfall
Innenraum-Haftpflicht-Versicherung (Teil E, Ziffer 6): € 150,– je Versicherungsfall
Versicherungssummen:
Selbstbehalts-Versicherung PLUS für Mietwohnmobile: wahlweise € 1.000,– / 2.000,– / 3.000,– / 5.000,–
Gepäck- und Inhalts-Versicherung: € 6.000,– je Reise (inkl. Sportgeräte, sofern nicht im bestimmungsgemäßen
Gebrauch)
Innenraum -Haftpflicht-Versicherung: € 2.500,– je Reise
Selbstbehalts-Versicherung Wohnmobil PLUS
Für Mietfahrzeug-Anmietungen bis 93 Tage.
Versicherbare Fahrzeuge: Wohnmobile, Camper u.ä. Nicht versicherbar sind PKW und Motorräder.
Abschlussfrist: Der Abschluss ist jederzeit vor Übernahme des Mietfahrzeugs möglich.
Selbstbeteiligung (Teil F, Ziffer 5): € 250,– je Versicherungsfall
Versicherungssumme:
je nach vereinbartem Selbstbehalt
€ 1.000,– / € 2.000,– / € 3.000,– / € 5.000,–
Urlaub ohne Ende statt bitterem Urlaubsende
In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Corona, die Sie zusätzlich zur Camping Rücktritts-Versicherung abschließen können, damit Sie innerhalb der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung gegen eine Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 abgesichert sind.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:
Erweiterung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung um folgende Leistungen:
- bei Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19
- bei Quarantäne:
- persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
- Verweigerung der Beförderung, z. B. Fähre verweigert Beförderung aufgrund erhöhter Temperatur.
- Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
- Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,– pro Person.
Allgemeine Hinweise
Gültigkeit: Für eine Reise. Es gelten die Versicherungsbedingungen des Hauptversicherungsvertrages, soweit nichts Abweichendes in den Versicherungsbedingungen dieser Ergänzungs-Versicherung geregelt ist.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d. h. die Reise muss über eine bei der ERV bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (RRV und / oder RAB) abgesichert sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Versicherte Personen: Der Tarif gilt für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter. Den Versicherungsfall können nur die Risikopersonen aus der Hauptversicherung auslösen.
Selbstbeteiligung (SB): Bei der Wahl des Tarifs ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Abschlussfrist: Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Versicherungsbedingungen: Es gelten die VB-ERV 2021 / Covid-19.
Weitere Hinweise finden Sie in den FAQs auf der Website der ERGO-Versicherung unter http://www.ergo-reiseversicherung.de