Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I Mietbedingungen

Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Reisemobil zwischen Mieter und Main Camper werden die nachstehenden Bedingungen in den Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.


§1 Vertragsgegenstand

§1.1 Durch den Abschluss eines Mietvertrages erhält der Mieter das auf die vereinbarte Mietdauer befristete Recht, das gemietete Reisemobil im vereinbarten Umfang zu nutzen.

§1.2 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder Schriftform möglich.

§1.3 Die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages durch fortgesetzten Gebrauch (§ 545 BGB) ist auch ohne Widerspruch ausgeschlossen.

§1.4 Main Camper erhält durch Abschluss des Mietvertrages gegen den Mieter insbesondere einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises sowie auf Einhaltung aller sonstigen im Vertrag, unter Einbeziehung der AGB von Main Camper, geregelten Pflichten des Mieters.

§1.5 Eine Einwegmiete ist nicht möglich.


§2 Buchung

§2.1 Die Buchung eines Reisemobiles kommt durch Unterzeichnung eines Mietvertrages durch beide Parteien zustande und gilt ausschließlich für eine Reisemobilkategorie, nicht für ein bestimmtes Fahrzeug.

§2.2 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Grundriss.

§2.3 Main Camper ist berechtigt, den Mieter gleich- oder höherwertiges Reisemobil umzubuchen.

§2.4 Bietet Main Camper dem Mieter ein Reisemobil aus einer günstigeren Kategorie an und akzeptiert der Mieter dies, wird die Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Reisemobilen erstattet.


§3 Buchungsänderungen

§3.1 Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich.

§3.2 Eine Umbuchung kann nur mit schriftlicher Zustimmung durch Main Camper erfolgen und nur, wenn der geänderte Buchungszeitraum im selben Kalenderjahr liegt, wie der ursprüngliche.


§4 Mietpreis

§4.1 Der Mietpreis ist im Mietvertrag geregelt und richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet.

§4.2 Der Mietpreis ist abhängig von der Saison, in welche die jeweilige Nacht fällt.

§4.3 Im Mietpreis sind außer der Fahrzeugmiete die Kosten für die Kfz-Versicherung sowie Wartung und Verschleißreparaturen enthalten.

§4.4 Im Mietpreis enthaltene Kilometer gehen aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste hervor.

§4.5 Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu tragen.

§4.6 Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Kilometerzahl, werden die gefahrenen Mehrkilometer nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

§4.7 Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen.


§5 Servicepauschale

§5.1 Bei jeder Anmietung wird eine Servicepauschale erhoben.

§5.2 Die Servicepauschale enthält eine gründliche Einweisung in die Funktionsweise des Reisemobiles, die Übergabe des Reisemobiles, die Füllung einer Propangasflasche sowie eine Außenreinigung des Reisemobiles nach Rückgabe.

§5.3 Die Höhe der Servicepauschale kann der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste entnommen werden.


§6 Kaution

§6.1 Der Mieter ist verpflichtet eine Kaution als Sicherheit zu hinterlegen.

§6.2 Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

§6.3 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles erstattet.

§6.4 Hat der Mieter über den vereinbarten Mietpreis hinaus Zusatzkosten zu tragen, so werden diese mit der Kaution verrechnet.

§6.5 Sind bei Rückgabe Schäden am Reisemobil vorhanden, wird die Kaution bis zur Klärung der Schadenshöhe bzw. der Reparaturkosten einbehalten.

§6.7 Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.


§7 Zahlungsbedingungen

§7.1 Nach Abschluß des Mietvertrages wird eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig.

§7.2 Die Anzahlung muss innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf dem Konto von Main Camper eingehen.

§7.3 Der restliche Mietpreis, die Servicepauschale sowie weitere im Mietvertrag enthaltene Kosten müssen bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vollständig bei Main Camper eingehen.

§7.4 Die Kaution muß vor Fahrzeugübernahme geleistet werden.

§7.5 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Mietbeginn) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.

§7.6 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so ist Main Camper berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.

§7.7 Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.


§8 Kündigung des Mietvertrages

§8.1 Main Camper ist berechtigt den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:

  1. der Mieter eine Zahlung oder die Kaution nicht fristgerecht leistet,
  2. der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen Fahrer bei Übernahme des Reisemobiles nicht vorlegen kann,
  3. höhere Gewalt oder andere von Main Camper nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  4. ein Reisemobil unter Angabe falscher oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde,
  5. der Zweck der Anmietung gesetzeswidrig ist,
  6. schwerwiegende Gründe gegen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sprechen.

§8.2 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der Mieter das Fahrzeug unverzüglich an der Geschäftsadresse des Vermieters zurückgeben. Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung nicht fahrbereit, ist das weitere Vorgehen mit Main Camper abzustimmen.

§8.3 Eine außerordentliche Kündigung durch Main Camper begründet keinen Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

§8.4 Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung zu vertreten, kann Main Camper Schadensersatz in Höhe der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen Stornogebühren geltend machen.


§9 Stornierungsbedingungen

§9.1 Der Mieter kann seine Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen stornieren.

Bei einer Stornierung

  1. bis zu 61 Tage vor Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 20% des Mietpreises, mindestens jedoch 200,-- Euro,
  2. von 60 bis zu 40 Tage vor Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 50% des Mietpreises,
  3. von 39 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 80% des Mietpreises,
  4. von 15 bis zu 2 Tage vor Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 90% des Mietpreises,
  5. weniger als 2 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt beträgt die Stornogebühr 100% des Mietpreises.

§9.2 Eine Stornierung muß in Text- oder Schriftform erfolgen.

§9.3 Ein Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der Mieter ein Sonderangebot gebucht hat.


§10 Nichtinanspruchnahme des Reisemobiles

Die Nichtinanspruchnahme des Reisemobiles durch den Mieter entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Mietpreises.


§11 Übergabe und Rücknahme des Reisemobiles

§11.1 Das Reisemobil ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Sofern keine anderweitige Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, steht das Fahrzeug zwischen 14 und 18 Uhr zur Übernahme bereit.

§11.2 Bei Übergabe und Rücknahme des Reisemobiles überprüfen Main Camper und der Mieter gemeinsam das Fahrzeug und das Zubehör insbesondere auf Vorhandensein, Beschädigungen, Betriebsbereitschaft, Betankung und Sauberkeit und erstellen ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll.

§11.3 Schäden, die vom Mieter verursacht, jedoch bei der Rückgabe nicht bemerkt wurden, werden dem Mieter unabhängig von einer Rückerstattung der Kaution in Rechnung gestellt.

§11.4 Der Mieter muß das Reisemobil am vertraglich vereinbarten Datum bis spätestens 10 Uhr zurückgeben.

§11.5 Hat der Mieter vor Rückgabe das Fahrzeuginnere, die Toilettenkassette oder den Abwassertank nicht geleert bzw. nicht ausreichend gereinigt, berechnet Main Camper dem Mieter eine Reinigungspauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

§11.6 Main Camper übergibt dem Mieter das Reisemobil in voll betanktem Zustand, es muss vom Mieter voll betankt zurückgegeben werden.

§11.7 Gibt der Mieter das Reisemobil nicht voll betankt zurück, so berechnet Main Camper dem Mieter die Kosten für das Volltanken des Reisemobiles gemäß aktueller Preisliste.

§11.8 Bei verspäteter Rückgabe werden dem Mieter unabhängig von etwaigen Schadensersatzansprüchen Gebühren laut jeweils gültiger Preisliste berechnet.


§12 Berechtigte Fahrer

§12.1 Das Reisemobil darf nur vom Mieter und den vom Mieter angegebenen Fahrern geführt werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Reisemobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen nur von Fahrern geführt werden, die bei Fahrzeugübernahme mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sind (zB Klasse III oder B).
  2. Reisemobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen dürfen nur von Fahrern geführt werden, die bei Fahrzeugübernahme mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sind (zB Klasse III oder C1).

§12.2 Sofern ein Reisemobil von weiteren Personen, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, geführt werden soll, so kann dies grundsätzlich schriftlich bis zur Fahrzeugübernahme mit Main Camper vereinbart werden.

§12.3 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Fahrer das Reisemobil führen.


§13 Vorlage von Dokumenten

§13.1 Der Mieter muss vor Übergabe des Reisemobiles eine zur Führung des Reisemobiles erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

§13.2 Die Vorlage der Dokumente ist Voraussetzung für die Übergabe des Reisemobiles an den Mieter.

§13.3 Main Camper wird eine Fotokopie bzw einen Scan anfertigen und speichern. Alternativ kann Main Camper digitale Kopien der Unterlagen speichern.

§13.4 Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen Fahrer nicht vorlegen, so ist Main Camper berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.

§13.5 Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.


§14 Nutzung des Reisemobiles

§14.1 Das Reisemobil darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

§14.2 Der Mieter hat das Reisemobil schonend und nach den für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu behandeln, die technischen Regeln, Bedienungsanleitungen/Handbücher, Zuladungsbestimmungen und Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) sind zu beachten.

§14.3 Der Mieter hat das Reisemobil ordnungsgemäß zu verschließen.

§14.4 Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt, es handelt sich um Nichtraucherfahrzeuge.

§14.5 Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit des Reisemobiles, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck, regelmäßig zu kontrollieren und falls notwendig zu korrigieren.

§14.6 Das Reisemobil darf insbesondere nicht benutzt werden:

  1. zu motorsportlichen Zwecken,
  2. für Festivalbesuche,
  3. für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
  4. zu Fahrschulübungen oder zu gewerblicher Personenbeförderung,
  5. zu Weitervermietung oder Verleih,
  6. zur Begehung von Straftaten,
  7. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen,
  8. für Umzüge oder Warentransporte,
  9. zu sonstigen Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Reisemobiles führen.

§14.7 Verstößt der Mieter gegen eine Bedingung von §14, erhöht sich der Mietpreis mindestens um eine Sondernutzungsgebühr gemäß gültiger Preisliste. Weitere Ansprüche seitens Main Camper werden hierdurch nicht berührt.


§15 Fahrten ins Ausland und in Krisen‐/Kriegsgebiete

§15.1 Der Mieter bzw. der Fahrer hat sich über Verkehrsvorschriften und Gesetze der jeweils besuchten Länder sowie der Transitländer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

§15.2 Der Mieter ist zu innereuropäischen Auslandsfahrten mit dem Reisemobil in folgende Länder berechtigt:

Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien (nur diejenigen Gebiete, die unter Kontrolle der Regierung der Republik Serbien stehen), Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (nur diejenigen Gebiete, die unter Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehen).

§15.3 Fahrten in andere Länder oder in das außereuropäische Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Main Camper.

§15.4 Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind untersagt.


§16 Verhalten bei Unfällen und im Schadensfall

§16.1 Bei Unfällen, Brand- oder Diebstahlschäden muß der Mieter unverzüglich die Polizei rufen und Main Camper verständigen.

§16.2 Wird die Unfallaufnahme von der Polizei verweigert, so muß der Mieter dies in geeigneter Form nachweisen.

§16.3 Der Mieter muß auf dem in der Fahrzeugmappe vorhandenen Schadens- und Unfallformular ausführlich den Hergang und die Folgen des Unfall- bzw. Schadenereignisses dokumentieren. Dies gilt auch bei nur geringfügigen Schäden.

§16.4 Namen und Anschriften beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge müssen ebenfalls dokumentiert werden.

§16.5 Der Mieter darf hinsichtlich eines Unfalles/Schadenereignisses gegenüber Dritten keine Schuld oder Haftung anerkennen.

§16.6 Kleinere Schäden am Reisemobil sind spätestens bei Rückgabe des Reisemobiles mitzuteilen.


§17 Ersatz-Reisemobil

Main Camper behält sich das Recht vor, dem Mieter bei einem/r nicht von diesem zu vertretenen Defekt, Beschädigung oder sonstigem Ausfall des geplanten Reisemobiles innerhalb einer angemessenen Frist ein Ersatz-Reisemobil zur Verfügung zu stellen.

In diesem Fall besteht kein Recht des Mieters zur Kündigung des Mietvertrages.


§18 Versicherung des Reisemobiles

Die Versicherung des Reisemobiles beinhaltet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung bis maximal 100 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, bis maximal 15 Mio. € für Personenschäden sowie eine entsprechende Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall gemäß bei Vertragsschluß gültiger Preisliste.


§19 Haftung des Mieters

§19.1 Der Mieter haftet für

  1. Beschädigung des Reisemobiles während der Mietdauer,
  2. während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallende Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat,
  3. Vermögensschäden des Vermieters, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner allgemeinen und nach diesem Mietvertrag bestehenden Fürsorgepflichten entstehen, im gesetzlichen Umfang.

§19.2 Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen technischen Defekt des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

§19.3 Kann aufgrund des Fehlverhaltens des Mieters während der Nutzung des Mietobjektes eine Folgevermietung nicht stattfinden, so kann der Mieter für den Ausfall der Folgegeschäfte haftbar gemacht werden.

§19.4 Der Vermieter ist bei Versicherungsfällen verpflichtet, zunächst die Voll- oder Teilkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Leistungen der Versicherung mindern die Schadensersatzpflicht des Mieters.

§19.5 Hat der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen.

§19.6 Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten.


§20 Technische und optische Veränderungen:

§20.1 Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.

§20.2 Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

§20.3 Der Mieter versichert ausdrücklich, dass während der Mietdauer an der Mietsache keinerlei Schäden eingetreten sind, welche vom Mieter ohne Zustimmung des Vermieters im Wege einer Eigen- oder Fremdreparatur vor der Fahrzeugrückgabe beseitigt wurden.


II Bedingungen zum Fahrzeugkauf

Bei Abschluss eines Kaufvertrags über ein Reisemobil zwischen Main Camper und einem Käufer werden die nachstehenden Bedingungen in den Kaufvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Kaufvertrags. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.


§21 Zahlungsbedingungen

§21.1 Bei Zustandekommen des Kaufvertrags wird die Gesamtsumme sofort zur Überweisung fällig.

§21.2 Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein.

§21.3 Bis zur Tilgung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers.


§22 Recht zum Rücktritt

§22.1 Der Verkäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern eine Erfüllung des Kaufvertrags durch nicht von ihm zu vertretende Umstände unmöglich wird oder der Käufer in Zahlungsverzug gerät.

§22.2 Tritt der Verkäufer aufgrund von Zahlungsverzug des Käufers vom Kaufvertrag zurück, wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 15% vom Kaufpreis fällig.

§22.3 Sofern das Fahrzeug noch nicht abgemeldet ist oder kundenspezifisch verändert wurde, räumt Main Camper dem Käufer das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag aus wichtigem Grund und gegen eine Rücktrittsgebühr von 15% ein.

§22.4 Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung sind im Fall eines Rücktritts ausgeschlossen.


§23 Haftung

§23.1 Reisemobile, die als Mietfahrzeug genutzt wurden, können daher entsprechende Gebrauchsspuren aufweisen. Dies stellt keinen Mangel dar.

§23.2 Das Fahrzeug wird dem Käufer abgemeldet übergeben.

§23.3 Die Sachmängelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie bei Körperschäden. Noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

§23.4 Ist der Käufer keine Privatperson, wird das Fahrzeug unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ggf. bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten.


III Allgemeine Bestimmungen

§24 Datenschutz und -nutzung sowie Fahrzeugortung

§24.1 Main Camper erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Vertragspartner und bei Vermietungen der Fahrer zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz.

§24.2 Main Camper kann diese Daten an Vertragspartner und an andere beauftragte Dritte (z.B. Inkassounternehmen) übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

§24.3 Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an Dritte, insbesondere an zuständige Behörden erfolgen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Wahrung berechtigter Interessen Main Campers oder eines Dritten erforderlich ist.

§24.4 Das gemietete Reisemobil kann mit einem Ortungssystem ausgestattet sein. Main Camper ist berechtigt, die Positionsdaten des Reisemobiles festzustellen und das Reisemobil zu orten und im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) stillzulegen.


§25 Schlussbestimmungen

§25.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Maintal.

§25.2 Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Unterschrift beider Parteien.

§25.3 Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

§25.4 Für den zwischen Main Camper und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

§25.5 Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§25.6 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.




Stand 12/2023