Campingwissen · Sicher unterwegs
Fahrräder, Campingmöbel, Wasser und Reisegepäck: Im Wohnmobil kommt schnell mehr zusammen als gedacht. Wer vor der Reise richtig wiegt, schützt die Mitreisenden und vermeidet teure Überraschungen bei einer Kontrolle.
Wie viel darf in dein Wohnmobil?
Die entscheidende Zahl ist die für dein Fahrzeug zulässige Gesamtmasse. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.2. Zusätzlich gelten die zulässigen Achslasten. Ein voller Heckstauraum oder schwere Fahrräder am Heck können die Hinterachse überlasten, obwohl das Gesamtgewicht noch eingehalten wird.
Eine Prospektangabe zur fahrbereiten Masse ist kein Wiegeschein für deine konkrete Reise. Zusatzausstattung, Umbauten, Vorräte und die tatsächliche Besetzung verändern das Gewicht. Auch Fahrer, Mitreisende, Wasser, Gas, Kraftstoff und alle Extras müssen in der Reisebilanz enthalten sein. Bereits eingerechnete Personen oder Füllstände dürfen dabei nicht doppelt gezählt werden.
Ein Rechenbeispiel ohne doppelte Gewichte
Ein Wohnmobil mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse wiegt auf der Waage 3.200 kg – inklusive aller Personen und allem, was zu diesem Zeitpunkt schon an Bord ist. Es kommen noch 120 kg Gepäck, 60 kg Fahrräder und zusätzlich 60 Liter Wasser hinzu. Das ergibt ungefähr 3.440 kg. Rechnerisch bleiben 60 kg bis zur Gesamtgrenze; ob die Achslasten ebenfalls passen, zeigt nur deren gesonderte Prüfung. Ein späterer Großeinkauf zählt selbstverständlich mit.
Grundlagen: § 34 StVZO – Achslast und Gesamtgewicht.
Deutschland · Stand Oktober 2026
Welche Bußgelder drohen bei Überladung?
Für ein allein fahrendes Wohnmobil bis 7,5 t gelten die folgenden Regelsätze für die Überschreitung von zulässigem Gesamtgewicht oder zulässiger Achslast. Dazu zählen sowohl ein 3,5-Tonner als auch beispielsweise ein Wohnmobil mit 4,4 t. Bei Anhängern und schwereren Fahrzeugen können andere Tatbestände gelten.
| Überschreitung | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|
| Mehr als 5 bis 10 % | 10 € | 0 |
| Mehr als 10 bis 15 % | 30 € | 0 |
| Mehr als 15 bis 20 % | 35 € | 0 |
| Mehr als 20 bis 25 % | 95 € | 1 |
| Mehr als 25 bis 30 % | 140 € | 1 |
| Mehr als 30 % | 235 € | 1 |
Quellen: BKatV, Nummern 198/199 und Anhang Tabelle 3 b; FeV Anlage 13, Nummer 3.5.5. Regelsätze ohne mögliche Gebühren und Auslagen. Ein reguläres Fahrverbot sieht diese Tabelle nicht vor; weitere Verstöße können hinzukommen.
Europa · geprüft am 17. Oktober 2026
Überladung im Ausland: die Länderübersichten
Hier findest du die wichtigsten Beträge und Folgen direkt bei Main Camper. Wähle dein Reiseland in der Übersicht, um zu den Details auf dieser Seite zu springen. Denke auch an die Länder, die du nur durchquerst.
Elf Länder auf einen Blick
| Land | Bußgeld / Einordnung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Deutschland | 10–235 €; Punkte ab mehr als 20 % | Tabelle für allein fahrende Wohnmobile bis 7,5 t |
| Österreich | Einzelfall; gesetzlich bis 10.000 € | Weiterfahrt kann untersagt werden |
| Italien | 42–1.734 € in vier Stufen | Messabzug und Rundung gesondert beachten |
| Frankreich | Regulär 135 € je Gewichtsstufe | Über 5 % Stilllegung möglich |
| Schweiz | 100 / 200 / 250 CHF im vereinfachten Verfahren | Darüber individuelles Verfahren |
| Niederlande | Geldbuße nach Tatbestand | Gesamtmasse: Anzeige ab 5 %, Umladen ab 10 % |
| Dänemark | Berechnung je Prozent, mindestens 1.000 DKK | Unterschiede zwischen Fahrer, Halter und Gewichtsklasse |
| Großbritannien | 100 / 200 / 300 GBP | Schwere Fälle vor Gericht; Fahrstopp möglich |
| Spanien | ADAC-Orientierung: 301–4.000 € | Weiterfahrt kann gestoppt werden |
| Portugal | ADAC-Orientierung: 60–300 € | Keine Toleranz laut Länderrecherche |
| Kroatien | ADAC-Orientierung: ab 130 € | Weiterfahrt erst nach Entlastung |
Die Länderabschnitte nennen den jeweiligen Geltungsbereich. Beträge in CHF, DKK und GBP bleiben in der Landeswährung. Spanien, Portugal und Kroatien sind ausdrücklich als Orientierung aus der ADAC-Recherche gekennzeichnet; die übrigen Abschnitte stützen sich überwiegend auf Behörden- und Gesetzesquellen.
Österreich: Einzelfall statt bundesweiter Prozenttabelle
Der allgemeine Strafrahmen des Kraftfahrgesetzes reicht bis 10.000 €. Das ist die gesetzliche Obergrenze, kein Standardbetrag für wenige Kilogramm zu viel. Bei den in § 134 Absatz 3 genannten Gewichtsverstößen können Organstrafen bis 210 € sofort eingehoben werden. Daraus ergibt sich keine landesweit feste Staffel „x Prozent = y Euro“.
Weiterfahrt: Nach der ADAC-Länderrecherche kann die Fahrt bereits bei etwa 2 % Überladung untersagt werden. Zulässige Gesamtmasse und Achslasten deshalb vor der Grenze einhalten; eine bezahlte Strafe erlaubt kein Weiterfahren mit unveränderter Beladung.
Belege: KFG § 134, österreichisches Rechtsinformationssystem · ADAC-Länderrecherche vom 19.08.2026
Italien: Gewichtsklasse und Messverfahren beachten
Artikel 167 unterscheidet nach Fahrzeuggewicht. Für Fahrzeuge bis 10 t nennt er folgende Geldbußen für die festgestellte Überschreitung nach den gesetzlichen Mess- und Rundungsregeln:
| Überschreitung | Geldbuße |
|---|---|
| Bis 5 % | 42–173 € |
| Mehr als 5 bis 15 % | 87–345 € |
| Mehr als 15 bis 25 % | 173–695 € |
| Mehr als 25 % | 431–1.734 € |
Bei statischer Wiegung wird der Messwert um 5 %, bei den gesetzlich vorgesehenen dynamischen Messgeräten um 10 % vermindert. Zusätzlich enthält das Gesetz Rundungsregeln auf volle 100 kg. Diese Korrekturen sind keine erlaubte zusätzliche Zuladung.
Weiterfahrt: Bei festgestellter Überladung über 5 % muss die Ladung auf das erlaubte Maß reduziert werden. Artikel 167 gilt ausdrücklich auch für ausländische Fahrzeuge.
Frankreich: Bußgeld je Gewichtsstufe
Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Für einen Verstoß der vierten Klasse beträgt die reguläre Pauschale 135 €; Zahlungsfristen können den Betrag verändern.
| Verstoß | Berechnung |
|---|---|
| Wohnmobil bis einschließlich 3,5 t | 135 € für die erste Überschreitung bis 500 kg; weitere Bußen bei zusätzlichen 500-kg-Stufen |
| Wohnmobil über 3,5 t | 135 € für die erste Überschreitung bis 1.000 kg; weitere Bußen bei zusätzlichen 1.000-kg-Stufen |
| Überlastete Achse | Eigene 300-kg-Stufen; auch bei zulässigem Gesamtgewicht beachten |
Weiterfahrt: Bei mehr als 5 % Überschreitung kann das Fahrzeug stillgelegt werden, bis die Überladung beseitigt ist. Die 500-kg-Stufe bedeutet keinesfalls, dass die ersten 500 kg erlaubt wären.
Belege: Légifrance: Code de la route, Artikel R312-2 · Französisches Finanzministerium: Bußgeldbeträge
Schweiz: feste Bussen in Schweizer Franken
Die folgenden Beträge beziehen sich auf das Gesamtgewicht nach Abzug der Geräte- und Messunsicherheit. Wir geben sie bewusst in CHF an, damit Wechselkurse die Übersicht nicht verfälschen.
| Festgestelltes Mehrgewicht | Busse |
|---|---|
| Nicht mehr als 100 kg | 100 CHF |
| Fahrzeug bis 3,5 t: mehr als 100 kg, aber höchstens 5 % | 200 CHF |
| Fahrzeug über 3,5 t: mehr als 100 kg, höchstens 5 % und höchstens 1.000 kg | 250 CHF |
Außerhalb dieser Grenzen folgt ein ordentliches Verfahren; ein fester Pauschalbetrag lässt sich dann nicht nennen. Für überlastete Achsen gibt es eigene Tatbestände. Auch eine geringe Überschreitung ist daher keine verlässlich kostenlose Reserve.
Niederlande: Anzeige und Umladen haben unterschiedliche Grenzen
Die Anweisung der Staatsanwaltschaft unterscheidet zwischen Gesamtmasse und Achslast. Die folgenden Werte sind Verfolgungs- und Eingriffsgrenzen, keine Erhöhung des zulässigen Fahrzeuggewichts.
| Gewichtsgrenze | Maßnahme |
|---|---|
| Zulässige Gesamtmasse ab 5 % überschritten | Anzeige / Protokoll |
| Zulässige Gesamtmasse ab 10 % überschritten | Zusätzlich Umladen vorgeschrieben |
| Zulässige Achslast ab 10 % überschritten | Anzeige / Protokoll |
| Zulässige Achslast ab 20 % überschritten | Zusätzlich Umladen vorgeschrieben |
Die Geldbuße hängt vom konkreten Tatbestand ab; die Kontrollanweisung enthält dafür keinen einheitlichen Wohnmobil-Pauschalbetrag. Sie schreibt vor, Nachkommastellen des Prozentwerts abzuschneiden: 9,9 % werden für diese Schwellen als 9 % behandelt.
Belege: Openbaar Ministerie: Instructie wegingen en wiellastmetingen
Dänemark: Fahrer und Halter getrennt betrachten
Die staatsanwaltschaftlichen Richtlinien unterscheiden nach zulässiger Gesamtmasse und Verantwortlichkeit. Bei einem ersten Verstoß werden folgende Berechnungssätze angesetzt:
| Zulässige Gesamtmasse | Fahrer | Halter / Nutzer |
|---|---|---|
| Bis einschließlich 3,5 t | 75 DKK | 150 DKK |
| Über 3,5 t | 150 DKK | 350 DKK |
Der errechnete Betrag wird auf die nächsten vollen 500 DKK aufgerundet; der Mindestbetrag beträgt 1.000 DKK. Fahrer- und Halterverantwortung sind getrennt zu prüfen. Wiederholungsfälle können teurer werden. Die Berechnungssätze sind keine Freigrenze; für die Verfolgung gelten zusätzliche Kriterien.
Belege: Dänische Staatsanwaltschaft: Sanktionen im Straßenverkehr, Abschnitt 5.3.2
Großbritannien: gestaffelte DVSA-Bußgelder
Für England, Schottland und Wales erläutert die DVSA folgende Staffel. Sie kann auch nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge kontrollieren.
| Überladung | Betrag |
|---|---|
| Unter 10 % | 100 GBP |
| Ab 10 bis unter 15 % | 200 GBP |
| Ab 15 % | 300 GBP |
Die DVSA nennt im Regelfall 5 % Vollzugsspielraum; ab einer Tonne Überschreitung greift diese Praxis nicht. Schwere Fälle – beispielsweise um 30 % Überladung – können vor Gericht gehen. Bei privaten Fahrern kann die konkrete Ahndung vom Einzelfall abhängen.
Weiterfahrt: Bei einer Gewichtssanktion kann die Fahrt gestoppt werden. Erst nach Beseitigung der Überladung und behördlicher Freigabe darf es weitergehen. Nordirland ist in dieser Übersicht nicht enthalten.
Spanien: Orientierung für die Reiseplanung
Die ADAC-Recherche nennt folgende Spannen: 6–15 %: 301–400 €, über 15–25 %: 801–1.000 €, über 25 %: 2.001–4.000 €. Diese Reiseinformation ersetzt keine Einordnung des konkreten Fahrzeugs und Tatbestands.
Eine praktische Duldung geringer Überschreitungen ist keine garantierte Freigrenze. Die Weiterfahrt kann bis zur Gewichtsreduzierung gestoppt werden.
Portugal: auch kleine Überschreitungen vermeiden
Als Orientierung nennt der ADAC 60–300 € und keine Toleranz. Gesamtgewicht und Achslasten bereits vor Reisebeginn einhalten; ein möglicher Bußgeldbetrag ist kein Preis für zusätzliche Zuladung.
Kroatien: die Reise kann vorübergehend enden
Laut ADAC beginnen Sanktionen bei 130 €. Eine Toleranzgrenze wird nicht genannt. Die Fahrt darf erst nach Entlastung des Fahrzeugs fortgesetzt werden.
So bleibt mehr Spielraum für die Reise.
- Vor dem Buchen planen: Personen, Fahrräder, Sportausrüstung und große Extras gemeinsam betrachten. Frag uns, welches Fahrzeug zu dieser Reise passt.
- Ausstattung abgleichen: Was laut Buchung bereits an Bord ist, muss nicht noch einmal von zu Hause mitkommen.
- Wasser bewusst planen: Nur den für die nächste Etappe benötigten Vorrat mitnehmen, soweit die Fahrzeugvorgaben das erlauben. Abwasser rechtzeitig an einer geeigneten Entsorgungsstation ablassen.
- Schweres tief und gut gesichert verstauen: Auf gleichmäßige Verteilung achten. Die Traglast von Heckgarage, Fahrradträger und Befestigungen zusätzlich einhalten.
- Vorräte klein halten: Lebensmittel unterwegs ergänzen. Auch Einkäufe und Souvenirs zählen zum Gesamtgewicht.
- Nachwiegen, wenn sich viel ändert: Ein weiterer Mitreisender, E-Bikes oder neue Ausrüstung können eine neue Gewichtsprüfung nötig machen.
Du bist bei einer Kontrolle zu schwer?
Nicht einfach unverändert weiterfahren. Kläre mit den zuständigen Beamten, wie sich die Beladung sicher und rechtmäßig reduzieren lässt. Abwasser gehört ausschließlich an eine zugelassene Entsorgungsstelle. Bei einem gemieteten Main Camper melde dich zusätzlich über die Kontaktdaten deiner Fahrzeugmappe, bevor du Reparaturen oder kostenpflichtige Maßnahmen beauftragst.
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Quellen & Aktualität
Recherchestand: 17.10.2026. Die verlinkten gesetzlichen Vorschriften und Reiseinformationen können sich ändern. Dieser Beitrag bietet allgemeine Reiseinformationen; verbindlich sind die geltenden Vorschriften und die Daten deines konkreten Fahrzeugs.
