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Ihre freundliche Wohnmobilvermietung in Maintal bei Frankfurt – mitten im Rhein/Main-Gebiet

Campingwissen · Sicher unterwegs

Fahrräder, Campingmöbel, Wasser und Reisegepäck: Im Wohnmobil kommt schnell mehr zusammen als gedacht. Wer vor der Reise richtig wiegt, schützt die Mitreisenden und vermeidet teure Überraschungen bei einer Kontrolle.

Aktualisiert: · Main Camper, Maintal

GesamtgewichtDas fertig beladene Fahrzeug zählt.
AchslastenAuch jede einzelne Achse muss passen.
Keine ReserveBußgeldgrenzen erlauben kein Überladen.

Wie viel darf in dein Wohnmobil?

Die entscheidende Zahl ist die für dein Fahrzeug zulässige Gesamtmasse. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.2. Zusätzlich gelten die zulässigen Achslasten. Ein voller Heckstauraum oder schwere Fahrräder am Heck können die Hinterachse überlasten, obwohl das Gesamtgewicht noch eingehalten wird.

Eine Prospektangabe zur fahrbereiten Masse ist kein Wiegeschein für deine konkrete Reise. Zusatzausstattung, Umbauten, Vorräte und die tatsächliche Besetzung verändern das Gewicht. Auch Fahrer, Mitreisende, Wasser, Gas, Kraftstoff und alle Extras müssen in der Reisebilanz enthalten sein. Bereits eingerechnete Personen oder Füllstände dürfen dabei nicht doppelt gezählt werden.

Am zuverlässigsten: reisefertig wiegen. Mit allen Mitreisenden, Gepäck, Fahrrädern und den geplanten Füllständen auf eine geeignete Fahrzeugwaage fahren. Gesamtgewicht und beide Achslasten prüfen lassen, Wiegeschein aufbewahren und etwas Abstand zu allen Grenzwerten lassen.

Ein Rechenbeispiel ohne doppelte Gewichte

Ein Wohnmobil mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse wiegt auf der Waage 3.200 kg – inklusive aller Personen und allem, was zu diesem Zeitpunkt schon an Bord ist. Es kommen noch 120 kg Gepäck, 60 kg Fahrräder und zusätzlich 60 Liter Wasser hinzu. Das ergibt ungefähr 3.440 kg. Rechnerisch bleiben 60 kg bis zur Gesamtgrenze; ob die Achslasten ebenfalls passen, zeigt nur deren gesonderte Prüfung. Ein späterer Großeinkauf zählt selbstverständlich mit.

Grundlagen: § 34 StVZO – Achslast und Gesamtgewicht.

Deutschland · Stand Oktober 2026

Welche Bußgelder drohen bei Überladung?

Für ein allein fahrendes Wohnmobil bis 7,5 t gelten die folgenden Regelsätze für die Überschreitung von zulässigem Gesamtgewicht oder zulässiger Achslast. Dazu zählen sowohl ein 3,5-Tonner als auch beispielsweise ein Wohnmobil mit 4,4 t. Bei Anhängern und schwereren Fahrzeugen können andere Tatbestände gelten.

Überladung: Wohnmobil ohne Anhänger, zulässige Gesamtmasse bis 7,5 t
ÜberschreitungRegelsatzPunkte
Mehr als 5 bis 10 %10 €0
Mehr als 10 bis 15 %30 €0
Mehr als 15 bis 20 %35 €0
Mehr als 20 bis 25 %95 €1
Mehr als 25 bis 30 %140 €1
Mehr als 30 %235 €1

Quellen: BKatV, Nummern 198/199 und Anhang Tabelle 3 b; FeV Anlage 13, Nummer 3.5.5. Regelsätze ohne mögliche Gebühren und Auslagen. Ein reguläres Fahrverbot sieht diese Tabelle nicht vor; weitere Verstöße können hinzukommen.

„Mehr als“ ist wichtig. Ein Punkt fällt in dieser Tabelle erst bei mehr als 20 % an. Bei exakt 20 % bleibt es in der vorherigen Stufe. Trotzdem darf das Fahrzeug von Anfang an weder die zulässige Gesamtmasse noch eine zulässige Achslast überschreiten. Die erste Bußgeldstufe ist keine erlaubte 5-%-Zuladungsreserve. Ein messtechnischer Abzug bei einer Kontrolle ist ebenfalls keine zusätzliche Packkapazität.

Europa · geprüft am 17. Oktober 2026

Überladung im Ausland: die Länderübersichten

Hier findest du die wichtigsten Beträge und Folgen direkt bei Main Camper. Wähle dein Reiseland in der Übersicht, um zu den Details auf dieser Seite zu springen. Denke auch an die Länder, die du nur durchquerst.

Messabzug, Verfolgungsgrenze und erlaubtes Gewicht sind drei verschiedene Dinge. Maßgeblich für deine Packplanung bleibt das zulässige Gewicht des Fahrzeugs. Die folgenden Beträge betreffen unterschiedliche Verfahren und sind keine vergleichbaren „Preise pro Extra-Kilo“. Mögliche Gebühren, weitere Verstöße und besondere Einzelfälle kommen hinzu.

Elf Länder auf einen Blick

Überladung im Vergleich: elf Reise- und Transitländer
LandBußgeld / EinordnungBesonderheit
Deutschland10–235 €; Punkte ab mehr als 20 %Tabelle für allein fahrende Wohnmobile bis 7,5 t
ÖsterreichEinzelfall; gesetzlich bis 10.000 €Weiterfahrt kann untersagt werden
Italien42–1.734 € in vier StufenMessabzug und Rundung gesondert beachten
FrankreichRegulär 135 € je GewichtsstufeÜber 5 % Stilllegung möglich
Schweiz100 / 200 / 250 CHF im vereinfachten VerfahrenDarüber individuelles Verfahren
NiederlandeGeldbuße nach TatbestandGesamtmasse: Anzeige ab 5 %, Umladen ab 10 %
DänemarkBerechnung je Prozent, mindestens 1.000 DKKUnterschiede zwischen Fahrer, Halter und Gewichtsklasse
Großbritannien100 / 200 / 300 GBPSchwere Fälle vor Gericht; Fahrstopp möglich
SpanienADAC-Orientierung: 301–4.000 €Weiterfahrt kann gestoppt werden
PortugalADAC-Orientierung: 60–300 €Keine Toleranz laut Länderrecherche
KroatienADAC-Orientierung: ab 130 €Weiterfahrt erst nach Entlastung

Die Länderabschnitte nennen den jeweiligen Geltungsbereich. Beträge in CHF, DKK und GBP bleiben in der Landeswährung. Spanien, Portugal und Kroatien sind ausdrücklich als Orientierung aus der ADAC-Recherche gekennzeichnet; die übrigen Abschnitte stützen sich überwiegend auf Behörden- und Gesetzesquellen.

Österreich: Einzelfall statt bundesweiter Prozenttabelle

Der allgemeine Strafrahmen des Kraftfahrgesetzes reicht bis 10.000 €. Das ist die gesetzliche Obergrenze, kein Standardbetrag für wenige Kilogramm zu viel. Bei den in § 134 Absatz 3 genannten Gewichtsverstößen können Organstrafen bis 210 € sofort eingehoben werden. Daraus ergibt sich keine landesweit feste Staffel „x Prozent = y Euro“.

Weiterfahrt: Nach der ADAC-Länderrecherche kann die Fahrt bereits bei etwa 2 % Überladung untersagt werden. Zulässige Gesamtmasse und Achslasten deshalb vor der Grenze einhalten; eine bezahlte Strafe erlaubt kein Weiterfahren mit unveränderter Beladung.

Belege: KFG § 134, österreichisches Rechtsinformationssystem · ADAC-Länderrecherche vom 19.08.2026

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Italien: Gewichtsklasse und Messverfahren beachten

Artikel 167 unterscheidet nach Fahrzeuggewicht. Für Fahrzeuge bis 10 t nennt er folgende Geldbußen für die festgestellte Überschreitung nach den gesetzlichen Mess- und Rundungsregeln:

Italien: Fahrzeuge bis 10 t
ÜberschreitungGeldbuße
Bis 5 %42–173 €
Mehr als 5 bis 15 %87–345 €
Mehr als 15 bis 25 %173–695 €
Mehr als 25 %431–1.734 €

Bei statischer Wiegung wird der Messwert um 5 %, bei den gesetzlich vorgesehenen dynamischen Messgeräten um 10 % vermindert. Zusätzlich enthält das Gesetz Rundungsregeln auf volle 100 kg. Diese Korrekturen sind keine erlaubte zusätzliche Zuladung.

Weiterfahrt: Bei festgestellter Überladung über 5 % muss die Ladung auf das erlaubte Maß reduziert werden. Artikel 167 gilt ausdrücklich auch für ausländische Fahrzeuge.

Belege: ACI: Codice della Strada, Artikel 167

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Frankreich: Bußgeld je Gewichtsstufe

Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Für einen Verstoß der vierten Klasse beträgt die reguläre Pauschale 135 €; Zahlungsfristen können den Betrag verändern.

Frankreich: Gesamtgewicht und Achslast
VerstoßBerechnung
Wohnmobil bis einschließlich 3,5 t135 € für die erste Überschreitung bis 500 kg; weitere Bußen bei zusätzlichen 500-kg-Stufen
Wohnmobil über 3,5 t135 € für die erste Überschreitung bis 1.000 kg; weitere Bußen bei zusätzlichen 1.000-kg-Stufen
Überlastete AchseEigene 300-kg-Stufen; auch bei zulässigem Gesamtgewicht beachten

Weiterfahrt: Bei mehr als 5 % Überschreitung kann das Fahrzeug stillgelegt werden, bis die Überladung beseitigt ist. Die 500-kg-Stufe bedeutet keinesfalls, dass die ersten 500 kg erlaubt wären.

Belege: Légifrance: Code de la route, Artikel R312-2 · Französisches Finanzministerium: Bußgeldbeträge

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Schweiz: feste Bussen in Schweizer Franken

Die folgenden Beträge beziehen sich auf das Gesamtgewicht nach Abzug der Geräte- und Messunsicherheit. Wir geben sie bewusst in CHF an, damit Wechselkurse die Übersicht nicht verfälschen.

Schweiz: vereinfachtes Ordnungsbussenverfahren
Festgestelltes MehrgewichtBusse
Nicht mehr als 100 kg100 CHF
Fahrzeug bis 3,5 t: mehr als 100 kg, aber höchstens 5 %200 CHF
Fahrzeug über 3,5 t: mehr als 100 kg, höchstens 5 % und höchstens 1.000 kg250 CHF

Außerhalb dieser Grenzen folgt ein ordentliches Verfahren; ein fester Pauschalbetrag lässt sich dann nicht nennen. Für überlastete Achsen gibt es eigene Tatbestände. Auch eine geringe Überschreitung ist daher keine verlässlich kostenlose Reserve.

Belege: Schweizer Ordnungsbussenverordnung, Ziffer 300

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Niederlande: Anzeige und Umladen haben unterschiedliche Grenzen

Die Anweisung der Staatsanwaltschaft unterscheidet zwischen Gesamtmasse und Achslast. Die folgenden Werte sind Verfolgungs- und Eingriffsgrenzen, keine Erhöhung des zulässigen Fahrzeuggewichts.

Niederlande: Folgen einer festgestellten Überschreitung
GewichtsgrenzeMaßnahme
Zulässige Gesamtmasse ab 5 % überschrittenAnzeige / Protokoll
Zulässige Gesamtmasse ab 10 % überschrittenZusätzlich Umladen vorgeschrieben
Zulässige Achslast ab 10 % überschrittenAnzeige / Protokoll
Zulässige Achslast ab 20 % überschrittenZusätzlich Umladen vorgeschrieben

Die Geldbuße hängt vom konkreten Tatbestand ab; die Kontrollanweisung enthält dafür keinen einheitlichen Wohnmobil-Pauschalbetrag. Sie schreibt vor, Nachkommastellen des Prozentwerts abzuschneiden: 9,9 % werden für diese Schwellen als 9 % behandelt.

Belege: Openbaar Ministerie: Instructie wegingen en wiellastmetingen

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Dänemark: Fahrer und Halter getrennt betrachten

Die staatsanwaltschaftlichen Richtlinien unterscheiden nach zulässiger Gesamtmasse und Verantwortlichkeit. Bei einem ersten Verstoß werden folgende Berechnungssätze angesetzt:

Dänemark: Sätze je Prozent Überladung
Zulässige GesamtmasseFahrerHalter / Nutzer
Bis einschließlich 3,5 t75 DKK150 DKK
Über 3,5 t150 DKK350 DKK

Der errechnete Betrag wird auf die nächsten vollen 500 DKK aufgerundet; der Mindestbetrag beträgt 1.000 DKK. Fahrer- und Halterverantwortung sind getrennt zu prüfen. Wiederholungsfälle können teurer werden. Die Berechnungssätze sind keine Freigrenze; für die Verfolgung gelten zusätzliche Kriterien.

Belege: Dänische Staatsanwaltschaft: Sanktionen im Straßenverkehr, Abschnitt 5.3.2

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Großbritannien: gestaffelte DVSA-Bußgelder

Für England, Schottland und Wales erläutert die DVSA folgende Staffel. Sie kann auch nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge kontrollieren.

Großbritannien: reguläre feste Sanktionen
ÜberladungBetrag
Unter 10 %100 GBP
Ab 10 bis unter 15 %200 GBP
Ab 15 %300 GBP

Die DVSA nennt im Regelfall 5 % Vollzugsspielraum; ab einer Tonne Überschreitung greift diese Praxis nicht. Schwere Fälle – beispielsweise um 30 % Überladung – können vor Gericht gehen. Bei privaten Fahrern kann die konkrete Ahndung vom Einzelfall abhängen.

Weiterfahrt: Bei einer Gewichtssanktion kann die Fahrt gestoppt werden. Erst nach Beseitigung der Überladung und behördlicher Freigabe darf es weitergehen. Nordirland ist in dieser Übersicht nicht enthalten.

Belege: DVSA: Bußgelder bei Straßenkontrollen

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Spanien: Orientierung für die Reiseplanung

Die ADAC-Recherche nennt folgende Spannen: 6–15 %: 301–400 €, über 15–25 %: 801–1.000 €, über 25 %: 2.001–4.000 €. Diese Reiseinformation ersetzt keine Einordnung des konkreten Fahrzeugs und Tatbestands.

Eine praktische Duldung geringer Überschreitungen ist keine garantierte Freigrenze. Die Weiterfahrt kann bis zur Gewichtsreduzierung gestoppt werden.

Belege: ADAC-Länderrecherche vom 19.08.2026

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Portugal: auch kleine Überschreitungen vermeiden

Als Orientierung nennt der ADAC 60–300 € und keine Toleranz. Gesamtgewicht und Achslasten bereits vor Reisebeginn einhalten; ein möglicher Bußgeldbetrag ist kein Preis für zusätzliche Zuladung.

Belege: ADAC-Länderrecherche vom 19.08.2026

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Kroatien: die Reise kann vorübergehend enden

Laut ADAC beginnen Sanktionen bei 130 €. Eine Toleranzgrenze wird nicht genannt. Die Fahrt darf erst nach Entlastung des Fahrzeugs fortgesetzt werden.

Belege: ADAC-Länderrecherche vom 19.08.2026

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So bleibt mehr Spielraum für die Reise.

  1. Vor dem Buchen planen: Personen, Fahrräder, Sportausrüstung und große Extras gemeinsam betrachten. Frag uns, welches Fahrzeug zu dieser Reise passt.
  2. Ausstattung abgleichen: Was laut Buchung bereits an Bord ist, muss nicht noch einmal von zu Hause mitkommen.
  3. Wasser bewusst planen: Nur den für die nächste Etappe benötigten Vorrat mitnehmen, soweit die Fahrzeugvorgaben das erlauben. Abwasser rechtzeitig an einer geeigneten Entsorgungsstation ablassen.
  4. Schweres tief und gut gesichert verstauen: Auf gleichmäßige Verteilung achten. Die Traglast von Heckgarage, Fahrradträger und Befestigungen zusätzlich einhalten.
  5. Vorräte klein halten: Lebensmittel unterwegs ergänzen. Auch Einkäufe und Souvenirs zählen zum Gesamtgewicht.
  6. Nachwiegen, wenn sich viel ändert: Ein weiterer Mitreisender, E-Bikes oder neue Ausrüstung können eine neue Gewichtsprüfung nötig machen.

Du bist bei einer Kontrolle zu schwer?

Nicht einfach unverändert weiterfahren. Kläre mit den zuständigen Beamten, wie sich die Beladung sicher und rechtmäßig reduzieren lässt. Abwasser gehört ausschließlich an eine zugelassene Entsorgungsstelle. Bei einem gemieteten Main Camper melde dich zusätzlich über die Kontaktdaten deiner Fahrzeugmappe, bevor du Reparaturen oder kostenpflichtige Maßnahmen beauftragst.

Lieber vorher gemeinsam planen. Beschreibe uns Personen, Fahrräder und besondere Ausrüstung. Wir helfen dir, die Fahrzeugwahl und die Packplanung abzugleichen. Die tatsächliche Beladung und das Wiegen vor der Fahrt bleiben entscheidend.

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Quellen & Aktualität

Recherchestand: 17.10.2026. Die verlinkten gesetzlichen Vorschriften und Reiseinformationen können sich ändern. Dieser Beitrag bietet allgemeine Reiseinformationen; verbindlich sind die geltenden Vorschriften und die Daten deines konkreten Fahrzeugs.

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